Rechtliche Lage: Was muss ich an meinem Online-Shop barrierefrei machen?
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und verpflichtet privatwirtschaftliche Unternehmen zur digitalen Barrierefreiheit. Ab dem Stichtag muss jede digitale Präsenz, die elektronischen Geschäftsverkehr anbietet, barrierefrei sein.
Aber was bedeutet »elektronischen Geschäftsverkehr«? Darüber lässt sich manchmal streiten. Bei einem Online-Shop sollte das allerdings relativ selbsterklärend sein. Hier tauscht man elektronisch sein Geld gegen ein Produkt oder eine Dienstleistung (manchmal auch gegen einen Traum, wenn man sich Bitcoins kauft).
Wer sich dennoch schwer damit tut, sich darunter etwas vorzustellen, sollte einfach auf diesen PayPal-Link klicken und uns Geld überweisen. So kann man Praxiserfahrung darin sammeln, was es heißt, mittels elektronischem Geschäftsverkehr Geld auszugeben! (Das war ein Witz … oder doch nicht? (Ernsthaft, bitte überweise da kein Geld hin, sonst bekommen wir richtig Ärger mit unserer Buchhaltung …))
Muss also wirklich jeder Online-Shop barrierefrei gemacht werden?
Nicht ganz. Auch wenn wir uns das wünschen, gibt es Ausnahmen:
1. Das Gesetz betrifft nur den B2C-Bereich. Das BFSG kümmert sich ausschließlich um Verbraucherverträge (B2C). B2B-Geschäfte sind davon ausgenommen.
2. Es gibt Ausnahmen für Kleinstunternehmen. Aber, wer zählt als Kleinstunternehmen?
- Option A: Eine Firma, die Bastelsachen online verkauft und 12 Mitarbeiter*innen hat.
- Option B: Eine Firma, die Bastelsachen online verkauft und 6 Mitarbeiter*innen hat und 1 Mio. Umsatz macht.
- Option C: Eine Firma, die Bastelsachen online verkauft und 2,4 Millionen Umsatz macht.
Die richtige Antwort ist B. Im BFSG werden Kleinstunternehmen als Unternehmen definiert, die weniger als 10 Mitarbeiterinnen haben und weniger als 2 Millionen Euro Umsatz machen. Es muss also beides zutreffen, damit man ein Kleinstunternehmen ist und dadurch vom Gesetz befreit ist. Wenn man eine dieser Bedingungen überschreitet (z. B. 12 Mitarbeiterinnen hat), zählt man nicht mehr als Kleinstunternehmen.
Übrigens: Wenn das Unternehmen nur Bastelsachen herstellt und diese nicht online verkauft, wäre es auch fein raus. Bastelsachen als Produkte sind per se nicht vom BFSG betroffen. Wenn die Firma ihre Bastelsachen nicht online verkauft, betreibt sie dann auch keinen digitalen Geschäftsverkehr und muss ihre Webseite nicht barrierefrei machen.
Die kleinen Start-ups können also aufatmen. Dennoch raten wir, das nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Wenn man 7 oder 8 Mitarbeitende hat und plant zu wachsen, wäre es keine gute Idee, jetzt einen neuen Online-Shop zu erstellen, der nicht barrierefrei ist. Das kann dann bei 10 Mitarbeitern ein ziemlicher Wachstums-Blocker werden. Deswegen raten wir, frühzeitig daran zu denken, auch wenn man noch klein ist. (Und wir drücken natürlich die Daumen, dass dein Geschäft aufblüht!)
Muss jetzt jede Seite meines Online-Shops barrierefrei gemacht werden?
Nun, das ist so eine Sache. Hier scheiden sich ein wenig die Geister. Gesetzlich vorgeschrieben (und von unseren großen Kunden auch oft so ausgelegt) ist, dass nur die Seiten eines Online-Shops barrierefrei gemacht werden müssen, die sich um den Vertragsabschluss von Verbraucherverträgen drehen.
In einem klassischen Online-Shop wären das:
- Die Startseite
- Die Kategorieseite
- Die Produktseite
- Der Warenkorb
- Der Check-out
- Und die AGBs
Wenn ihr zusätzlich dazu noch einen Produkt-Konfigurator anbietet, in dem man sein Produkt selbst zusammenstellen oder nach seinen Bedürfnissen anpassen kann, muss dieser natürlich auch barrierefrei sein. Na ja, und eben alles andere, was ihr euch eben so als „Vertriebsweg“ einfallen lasst.
Heißer Insider-Tipp: Newsletter-Anmeldungen zählen auch als Vertragsabschluss und müssen deswegen barrierefrei gemacht werden!
Wenn du jetzt auf deinem Online-Shop eine zusätzliche Karriere-Seite oder einen rein informativen Blog hast, sind diese Seiten eben – nach Einschätzung und Aussagen vieler Rechtsabteilungen von Unternehmen – vom Gesetz nicht betroffen. Dennoch ist das immer ein wenig so ein Spiel mit dem Feuer: Was ist, wenn ihr auf eurem Blog doch einen Störer habt, in dem man einen Flug buchen oder ein Produkt kaufen kann? Ist der ganze Blog-Eintrag dann zum Verkauf gedacht? Wir würden behaupten, ja.
Im Allgemeinen würden wir raten, den ganzen Shop barrierefrei zu machen. Wenn man sich um die oben genannten Seiten gekümmert hat, bleibt wirklich nicht mehr viel an Funktionalität übrig, was man jetzt noch barrierefrei machen müsste. Einen Blog barrierefrei zu bekommen, ist wirklich kein großer Aufwand.
Außerdem sollte man sich überlegen, was man mit der Barrierefreiheit erreichen will. Weil man nur die gesetzlichen Vorgaben erfüllt oder will man vielleicht mehr Nutzer*innen gewinnen? Nur das Nötigste zu tun, führt zu keiner guten Benutzerfreundlichkeit der Shops für Menschen mit Behinderung, und die ganzen weiteren Vorteile, die mit digitaler Barrierefreiheit einhergehen, gehen dadurch rapide verloren.
Ich nutze Shopify und andere Plug-ins, wie sieht es mit Drittanbieter-Tools aus?
Nun, laut Gesetz ist man nicht verantwortlich, für die „Inhalte von Dritten auf digitalen Diensten, die vom Inhaber, weder finanziert noch entwickelt werden noch, dessen Kontrolle unterliegen“. Im gleichen Atemzug wird gesagt: „Von diesen Ausnahmen ausdrücklich nicht erfasst sind Drittwerbung (Banner, Pop-ups etc.) und Drittanwendungen (Cookie-Consent-Tools, interaktive Funktionen), weil deren Kontrolle beim Shopinhaber liegt.“ (Quelle)
Bei der Werbung ist das meiner Meinung nach auch ziemlich nachvollziehbar. Bei dem Cookie-Tool bin ich allerdings skeptisch. Ich kann im Prinzip ja immer wählen, welche Systeme und Plug-ins ich benutze und habe so immer die „Kontrolle“. Wir empfehlen, dass man sich schon bei der Wahl seiner Plug-ins oder Systeme darüber informiert, ob diese barrierefrei sind oder nicht – oder behauptet, es zu sein.
Laut Aussagen der Anwälte, mit denen wir geredet haben, sollte man sich auf die Aussagen der Tools verlassen können. Zudem ist man nicht dafür verantwortlich, jedes Mal zu prüfen, ob ein Plug-in noch barrierefrei ist, nachdem es ein Update gemacht hat.
Wenn man also nachweisen kann, dass das Tool von sich behauptet, dass es barrierefrei ist (was viele momentan auch lautstark tun), ist man auf der sichereren Seite.
Ok, ok, ich bin betroffen! Wie mache ich meinen Online-Shop jetzt barrierefrei?
Um barrierefrei zu sein, muss dein Online-Shop alle Kriterien der EN 301 549 erfüllen. Das sind ungefähr ganz entspannte 86 Stück! Von diesen 86 Stück sind ca. 56 Teil der WCAG (Web Content Accessibility Guidelines). Die anderen 30 Kriterien der Europäischen Norm sind auf einen gewöhnlichen Online-Shop sehr selten anwendbar.
In unserem Beitrag zur EN 301 549 erfährst du ein wenig mehr über die Zusammenhänge. Kurz zusammengefasst: Kümmer dich erst mal darum, WCAG 2.2-konform zu werden. (Im Gesetz wird noch die 2.1 referenziert, aber man ist zukunftssicherer, gleich die WCAG 2.2 mitzunehmen.)
Auf unserer Seite zu den WCAG-Kriterien findest du einen Überblick dieser Kriterien und was sie so vorschreiben. Teilweise sind das recht einfache Dinge, wie: „Ton, der automatisch auf der Webseite abspielt, muss anhaltbar sein“ (ein Segen für alle User!). Andererseits sind es aber auch recht komplexere Themen wie: „Deine ganze Webseite muss per Tastatur zu bedienen sein“.
Bevor wir darauf eingehen, wie du deinen Shop sinnvoll nach den Kriterien barrierefrei machen kannst, klären wir erst folgende Frage:
Soll ich meinen Online-Shop auf Barrierefreiheit testen lassen?
Der erste Gedanke vieler Firmenbesitzer oder Projektverantwortlichen ist: „Ich will den Shop erst mal testen lassen, um zu schauen, was genau ich barrierefrei machen muss.“ Darum bekommen wir regelmäßig Anfragen, ob wir Shops erst mal auf digitale Barrierefreiheit testen. Diese Tests sind allerdings ziemlich teuer und in 98 % der Fälle unnötig.
Weil wir nett sind, ist es unsere ausdrückliche Firmen-Policy dir gratis zu sagen, dass dein Online-Shop mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nicht barrierefrei ist. Ein Test zu machen, sagt dir das Gleiche, für nur ungefähr 3000 bis 5000 €. (Du kannst das Geld natürlich trotzdem gerne mit dem oben genannten Paypal-Link für „Beratungs-Leistungen“ überweisen!)
Ein Test listet euch meistens 47,8 Kriterien auf, die ihr nicht besteht. Das hättet ihr aber auch herausgefunden, hättet ihr einfach unsere WCAG-Kriterien durchschaut. Ein vollumfänglicher Test auf die Barrierefreiheit – zumindest zu Beginn der Reise – bringt nicht viel. Ein Test ist sinnvoll, nachdem die Seite umgebaut wurde und man sich mehr oder weniger sicher ist, dass man alles beachtet hat. Einen Test davor zu machen führt nur dazu, dass man den Test mindestens 2- bis 3-mal macht und so mehrere tausend Euro damit loswird.
Was allerdings helfen kann, ist ein Quick-Check auf Barrierefreiheit. In einem Quick-Check testet man ca. 10–15 Kriterien, um die groben Schwachstellen zu finden. Das hilft besonders den Produktmanagern und Team dabei, eine sinnvolle Aufwandseinschätzung machen zu können. Ein solcher Quick-Check kostet dann auch nur rund 800 €.
Gut, kein Test zu Beginn, wie soll ich dann vorgehen?
Anstatt das Geld in Tests zu stecken, solltest du dein Team schulen. Es wird so oder so kein Weg daran vorbeiführen, dass dein Team eine Ahnung davon hat, was Barrierefreiheit bedeutet. Digitale Barrierefreiheit ist nämlich kein Projekt, das man fertig machen kann. Ab Mitte 2025 muss dein Online-Shop barrierefrei sein und es auch bleiben.
So wie beim Responsive Design müssen dazu die Arbeitsprozesse angepasst werden und jedes Gewerk muss verstehen, was es tun muss, um digitale Barrierefreiheit in seine Arbeitsprozesse zu integrieren.
Designer*innen müssen die Prinzipien hinter barrierefreiem Design verstehen und wie sie Barrierefreiheit von Anfang an in ein Design-System und ein UI-Design einplanen. Die Entwicklung muss Ahnung von semantischem HTML, dem Accessibility Tree und ARIA haben. Und die Redaktion muss wissen, wie sie Medien (wie Bilder) so in eine Webseite einpflegen, dass diese durch mehrere Sinne wahrnehmbar sind (Beispiel: Alt-Texte).
Erst wenn das Grundwissen besteht, ist es sinnvoll, sich die Kriterien im Detail anzuschauen und die eigene Webseite auf Barrierefreiheit zu untersuchen. Meistens hilft es der Entwicklung nämlich nicht, wenn wir ihnen sagen, dass der Zustand eines aufgeklappten Menüs nicht von einem Screenreader ausgelesen werden kann. Wenn die Entwickler*innen weder wissen, was ein Screenreader ist, noch, wie sie das Problem mit der Hilfe von ARIA lösen, ist das Wissen über das Problem nicht nützlich.
Darum empfehlen wir, mit Schulungen anzufangen. Das Wissen hilft nämlich nicht nur, Fehler zu erkennen, sondern auch, keine neuen einzubauen! Wir kennen da ganz zufällig eine sympathische Firma, die Schulungen anbietet! Aber auch alleine mithilfe unseres Blogs und anderen Ressourcen im Internet kommt dein Team da schon sehr weit.
Während sich dein Team das Wissen angeeignet, wird es wahrscheinlich euren eigenen Online-Shop untersucht und ein paar Probleme finden. Dann stellt sich oft die Frage:
Welche Probleme mit der digitalen Barrierefreiheit sollen wir zuerst lösen?
Um gesetzlich auf der sicheren Seite zu sein, muss dein Online-Shop alle Kriterien erfüllen. Somit ist es relativ egal, wo du anfängst.
Zudem ist es allgemein schwierig, die Kriterien nach „Wichtigkeit“ zu priorisieren. Unterschiedliche Kriterien sind wichtig für unterschiedliche Behinderungen. Will man eher für eine blinde Person, als für eine gehörlose Person optimieren? Ein harter Judgement-Call.
Was wir allerdings anbieten können, ist eine Priorisierung nach „Schwierigkeit“ und „Dauer“. Es gibt Kriterien, die generell einfacher und schneller umzusetzen sind. Ton auf der Webseite abschaltbar zu machen (oder ihn einfach abzuschalten) ist zum Beispiel recht einfach und geht schnell. Die ganze Webseite mit der Tastatur bedienbar zu machen, ist hingegen recht schwer und dauert lange.
Die leichten und schnellen Kriterien sind sozusagen die »Quick-Wins« oder »Low-Hanging-Fruits«. Diese eignen sich für die ersten, schnellen Erfolge! Dennoch kommt man nicht daran vorbei, sich die harten Brocken auch auf die Liste zu schreiben.
Hier sind ein paar Punkte, mit denen viele anfangen:
Aufgabe | Einfach umzusetzen? | Schnell umzusetzen? |
---|---|---|
Die Farben anpassen, damit sie die richtigen Kontraste erfüllen | Ja | Ja, wenn das Management sich nicht wehrt |
Bilder mit Alternativ-Texten versehen | Ja | Kommt auf die Menge der Bilder an |
Untertitel zu Videos hinzufügen | Ja | Kommt auf die Menge der Videos an |
Alle interaktiven Elemente (Buttons, Links etc.) per Tastatur bedienbar machen | Nein | Nein |
Animationen auf der Website herausnehmen oder sie stoppbar machen | Ja | Ja |
Die Sprache im HTML richtig auszeichnen | Ja | Ja |
Einen sichtbaren Tastaturfokus einfügen | Ja | Ja |
Nach unseren Workshops haben die Teams meistens schon viele Ideen, was sie angehen wollen. Diese sollten sie dann auch erst mal umsetzen. Nachdem sie dann mithilfe unserer WCAG-Übersicht oder den BIK-BITV-Prüfschritten das Gefühl haben, dass sie vieles abgehackt haben, sollte man erst über einen kompletten Test nachdenken.
Wie teste ich meinen Online-Shop auf Barrierefreiheit?
Um einen manuellen Test auf Barrierefreiheit kommt man nicht drumherum. Dieser Test kann natürlich von Profis gemacht werden (du weißt, wenn ich meine!) oder man kann ihn auch selbst in die Hand nehmen. Zur Unterstützung dafür gibt es zum Beispiel Tools, wie a11yplan oder CAAT. Diese leiten einen durch den manuellen Testprozess und geben dabei auch ein paar Hilfestellungen.
Ein Test auf digitale Barrierefreiheit zu machen, ist gesetzlich allerdings nicht notwendig. Es ist genauso wie bei der DSGVO: Entweder man ist datenschutzkonform oder nicht. Dafür braucht man keinen Test. Wenn jemand die Seite prüft und herausfindet, dass sie nicht datenschutzkonform ist, kann man abgemahnt werden. Genau das Gleiche gilt auch für die digitale Barrierefreiheit. Man muss sich nicht testen. Solang kein anderer testet und Fehler findet, passiert auch nichts!
Mehr zum Thema Testen, während und nach der Entwicklung, haben wir in unserem ausführlichen Artikel über das Testen auf Barrierefreiheit zusammengestellt.
Jetzt habe ich dir ganz viel darüber erzählt, was du tun kannst, wenn du bereits einen Shop hast. Wie sieht das aber aus, wenn du einen Shop von Grund auf neu entwickelst?
Neuer Online-Shop: So machst du ihn von Anfang an barrierefrei!
Auch für einen neuen Shop ist es unerlässlich, dein Team zuerst zu schulen. Nur so können sie Barrierefreiheit von vornherein mitdenken.
Wer mit einem neuen Online-Shop startet, hat den Vorteil, dass er sich schon im UI-Design über Barrierefreiheit Gedanken machen kann:
- Wie sieht die Farbgestaltung aus?
- Will ich Animationen einsetzen?
- Welche Komponenten kann und will ich überhaupt verwenden?
Je mehr sich das Design über diese Fragen schon Gedanken macht, desto einfacher wird das Umsetzen der Barrierefreiheit für die Entwicklung. Allgemein ist es so, dass man sich mehr Kosten spart, um so früher man beginnt, digitale Barrierefreiheit in seinen Prozessen mitzudenken. Am besten startet das Ganze schon bei der Planung der Website und nicht erst beim Design. Hier ist noch ein ausführlicher Artikel zum Planen von Barrierefreiheit und der Rolle des Produkt-Managers: Erweitere deine Definition of Done.
Mein Tipp an alle, die es bisher nicht tun: Fangt damit an, komponenent-basiert zu denken. Im Design bedeutet das, seine Elemente, wie Buttons, als einzelne Komponenten anzulegen. Wenn man nämlich ein mal einen Button barrierefrei gestaltet hat und diesen als Komponente anlegt, dann ist er überall barrierefrei (solang man im Design und später auch in der Entwicklung immer die gleichen Komponenten verwendet).
Ein sehr hilfreiches Dokument für diesen Ansatz ist die Handreichung des Bundes über barrierefreie Gestaltung von User-Interface-Elementen. Darin findest du eine Auflistung der gängigsten User-Interface-Elemente und eine Art Checkliste, worauf du bei diesen Elementen achten musst, wenn du sie barrierefrei gestalten und implementieren willst. Dieses Dokument kann das Planen und Erstellen von barrierefreien Interfaces extrem erleichtern – auch, wenn ein paar Bilder zur Veranschaulichung fehlen … die wir gerne bereitstellen würden … *zwinker @Überwachungsstelle*
Fazit: Dein Weg zum barrierefreien Online-Shop
Um dich und deinen Shop auf das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vorzubereiten, empfehlen wir dir also folgendes Vorgehen:
- Mach dir klar, was du an deinem Online-Shop barrierefrei machen musst und willst (wir empfehlen natürlich alles)
- Schule dein Team
- Setze die Barrierefreiheit um
- Teste dich selbst oder lass dich testen
- Sei glücklich mit deiner Rechtssicherheit und neuen Kunden!