Gehirngerecht Digital

Digitale Barrierefreiheit für Vereine

Veröffentlicht: 3. Oktober 2025
Autor*in: Tobias Roppelt
Lesezeit: 12 Minuten
Unser Maskottchen macht eine kleine Party, weil ein Verein barrierefrei wird!

Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung soll dir dabei helfen, deinen Verein inklusiv zu gestalten und deine digitalen Inhalte für alle zugänglich zu machen.

Ist dein Verein zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet?

Zuerst müssen wir klären, ob dein Verein überhaupt zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet ist.
Vielleicht hast du es schon selbst gemerkt: Es ist gar nicht so leicht, diese Frage zu beantworten. Vereine sind da nämlich so eine Sonderlocke.

Um das Ganze besser zu verstehen, werfen wir einen Blick auf die Unterschiede zwischen dem »Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)« und dem »Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)«.

Fällt dein Verein unter das BFSG?

Das BFSG ist im Juni 2025 in Kraft getreten und verpflichtet die Privatwirtschaft, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten.

Ist dein Verein privatwirtschaftlich?

  • Wenn der Verein weniger als 50 % seiner Mittel aus öffentlichen Geldern bezieht, gilt er als privatwirtschaftlich und fällt unter das BFSG.
  • Wenn der Verein sein Geld zu 50 % oder mehr aus öffentlicher Förderung erhält, dann fällt er unter das BGG.

Aber auch wenn du privatwirtschaftlich bist, heißt das nicht gleich, dass du jetzt laut BFSG alles digital barrierefrei machen musst. Es gibt hier nämlich zwei Ausnahmen:

  1. Anzahl der Mitarbeitenden und Umsatz: Nur wenn dein Verein mehr als 10 Vollzeitbeschäftigte hat oder mehr als 2 Millionen Euro Jahresumsatz erzielt, ist er vom BFSG betroffen. Eine der beiden Grenzen muss überschritten werden, damit die Verpflichtung überhaupt greift.
  2. Vertriebswege auf der Website: Hier geht es darum, ob dein Verein auf der Website Verträge mit Verbraucher*innen abschließt. Wenn über die Website Produkte oder Dienstleistungen verkauft werden, fällt sie unter das BFSG. Wenn die Website ausschließlich informativ ist und keine Vertragsabschlüsse ermöglicht, ist sie nicht betroffen. Die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen zählt nicht als Verbrauchervertrag. Eine Newsletter-Anmeldung könnte allerdings schon darunterfallen, da hier ein Tausch von Daten gegen Informationen stattfindet.

Falls du von einer oder beiden Ausnahmen betroffen bist, musst du dich als privatwirtschaftlicher Verein also nicht darum kümmern, deine Website barrierefrei zu machen – zumindest laut Gesetz.

Fällt dein Verein unter das BGG?

Sobald dein Verein unter das BGG fällt, musst du deine Website immer barrierefrei machen, unabhängig von der Größe deines Vereins oder des Umsatzes. Auch eine rein informative Website muss nach dem BGG barrierefrei gemacht werden.

Das BGG geht sogar noch darüber hinaus. Eigentlich müsste jede Software, die ihr intern nutzt, barrierefrei sein. Aber das ist ein anderes Thema und hat nichts mit eurer Website zu tun.

Woran muss man sich halten, um eine Vereins-Website barrierefrei zu machen?

Sobald du weißt, ob dein Verein unter eines der beiden Gesetze fällt, stellt sich natürlich die Frage, was du jetzt tun musst, um deine Vereins-Website barrierefrei zu machen.

Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob du deine Website nach der BFSG-Verordnung oder nach der BITV barrierefrei machen musst. Beide verweisen am Ende auf dieselben Richtlinien, nämlich die »EN 301 549«.

Die EN 301 549 ist die europäische Norm für barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT). Sie legt fest, welche Anforderungen digitale Produkte und Dienstleistungen erfüllen müssen, damit Menschen mit Behinderungen sie nutzen können.

Darin findet man alle Anforderungen, an die man sich halten muss, um digital barrierefrei zu werden. Wenn es um Webseiten geht, verweist die EN 301 549 komplett auf die Kriterien der WCAG.

Schaubild der Gesetzeslage, Verordnungen und Anforderungen bezüglich digitaler Barrierefreiheit.

Was sind die WCAG?

Die WCAG sind die Web Content Accessibility Guidelines. Ein weltweit anerkannter Standard, nach dem man Websites barrierefrei gestalten kann. Die WCAG in Version 2.2 umfasst ein wenig mehr als 50 Kriterien, an die du dich jetzt halten musst, um deine Vereins-Website barrierefrei zu machen.

Beispiele für Anforderungen der WCAG:

  • Jedes wichtige Bild braucht eine Textalternative, damit blinde Nutzerinnen den Inhalt verstehen können.
  • Texte müssen ausreichend Kontrast zum Hintergrund haben, damit sie auch von Menschen mit Sehbehinderung gelesen werden können.
  • Videos müssen Untertitel haben, damit hörbehinderte Menschen sie verstehen.
  • Alle Elemente müssen per Tastatur bedienbar sein
  • und so weiter

Eine schnelle Übersicht und einfache Beschreibung aller Anforderungen findest du auf unserer Seite der WCAG-Kriterien.

Screenshot unserer WCAG-Kriterien-Übersichtsseite.

Zusatzkriterien der BITV

Für Vereine, die unter die BITV fallen, gibt es zusätzlich drei Anforderungen:

  1. Zusammenfassung der Inhalte in Leichter Sprache: Eine Unterseite muss die wichtigsten Inhalte der Website in Leichter Sprache zusammenfassen. Mehr dazu in unserem Artikel über Leichte und einfache Sprache.
  2. Zusammenfassung der Inhalte in Gebärdensprache: Eine Unterseite muss die wichtigsten Inhalte der Website in Gebärdensprache bereitstellen.
  3. Erklärung zur Barrierefreiheit: Die Website muss eine Unterseite mit einer Erklärung zur Barrierefreiheit haben. Mehr dazu in unserem Artikel über die Erklärung zur Barrierefreiheit.

Wie mache ich meine Vereins-Website jetzt konform nach den Kriterien?

Das kommt ein wenig darauf an, ob dein Verein bereits eine bestehende Website hat oder nicht.

Wir haben noch keine Vereins-Website

Dieser Fall ist ganz einfach. Hol dir eine kompetente Agentur, die euch dabei unterstützt, eure Website barrierefrei aufzubauen. (Wir kennen da eine!) Weiter unten gibt es noch Hinweise, wie Vereine dafür Fördermittel bekommen können.

Wir haben schon eine Vereins-Website

Wenn ihr bereits eine Website habt, wird es etwas komplexer. Zuerst muss geklärt werden, ob die bestehende Seite überhaupt barrierefrei gemacht werden kann. Bei gängigen Systemen wie WordPress mit bestimmten Page-Buildern kann es sein, dass technische Grenzen bestehen.

Der erste Schritt ist eine Analyse der Website, um grobe Barrieren zu identifizieren. Wir haben das zum Beispiel mit dem Stadtpalais in Stuttgart so gemacht: Dort wurde ein Quick-Check durchgeführt, der etwa 20 kritische WCAG-Kriterien überprüft, inklusive technischer Hürden. Danach haben wir gemeinsam mit der Agentur den Prüfbericht besprochen und Strategien für den effektiven Umbau der Seite entwickelt.

Unser Maskottchen Sam, als Sherlock verkleidet, untersucht eine Webseite auf Fehler.

Du kannst dich hier über den Quick-Check informieren oder ihn mit unserem Accessibility-Center für nur 49,– € sogar selbst durchführen.

Was ist, wenn ich keinen Einfluss auf die Website habe?

Ein weiteres häufiges Problem bei Vereinen ist, dass sie oft nur eingeschränkten Einfluss auf ihre Website haben. Meistens wurde die Seite von einer Agentur erstellt, und entweder fehlt gerade das Budget für Änderungen oder es gibt andere Gründe, warum ein kompletter Umbau nicht möglich ist.

In solchen Fällen sind die technischen Möglichkeiten zunächst begrenzt. Trotzdem ist das kein Grund, direkt alles hinzuwerfen! Man kann auch auf gestalterischer und redaktioneller Ebene so einige Dinge beachten, um die digitale Barrierefreiheit zu verbessern. (Mehr dazu gleich!)

Reicht es nicht, so ein Overlay-Tool zu installieren?

Ein Overlay-Tool ist ein Widget, das man auf einer Website einbaut. Damit können Besuchende Einstellungen wie größere Schrift oder angepasste Kontraste aktivieren. Klingt praktisch, oder? Einfach ein Accessibility-Overlay installieren – und zack, die Seite ist barrierefrei.

In der Realität sieht es aber oft anders aus. Wenn die Seite bereits sehr barrierearm ist, kann so ein Tool vielleicht noch helfen, eine konforme Version zu erzeugen. Doch bei strukturellen Problemen, etwa schlechtem HTML, stoßen Overlays an ihre Grenzen.

Overlays können den Code nicht reparieren, sondern wirken eher wie kosmetische Pflaster. Ein weiteres Dilemma ist, dass viele Overlay-Tools selbst nicht 100 % barrierefrei bedienbar sind. Es kann also passieren, dass ausgerechnet die Menschen, die sie nutzen sollen, gar keinen Zugang dazu haben.

Illustration eines Overlay-Tools auf einer Website.

Mehr zum Thema Overlay-Tools (und ihren Nachteilen) findest du in der wissenschaftlichen Arbeit von Daniela Kubsch. Ein sehr informatives Video darüber ist auf YouTube zu finden: Accessibility-Overlays wissenschaftlich beleuchtet — technica11y mit Daniela Kubesch.

So machst du als Verein deine Außenkommunikation barrierefrei!

Der Großteil der Leute, mit denen wir in Vereinen in Kontakt kommen, kümmert sich darum, Inhalte zu erstellen oder den Außenauftritt zu pflegen. Darum kommen hier ein paar Ideen, wie ihr sofort damit anfangen könnt.

Die Inhalte der Website barrierefrei machen

Das Wichtigste ist erst mal, die Inhalte eurer Website barrierefrei zu machen. Und hier sind die 5 Punkte, wie du damit direkt loslegen kannst:

Tipp 1: Schreibe Alt-Texte für Bilder

Illustration von einem Bild, dass an den Stil von Picasso erinnert. Daneben eine Illustration von einem Roboter-Kopf, der einen Screenreader darstellt. Der Screenreader beschreibt das Bild und sagt: Ein echter Picasso!

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Es sei denn, du kannst das Bild gar nicht sehen. Dann sagt es nämlich: nichts. Genau deshalb sind Textalternativen so wichtig. Sie übersetzen Bilder in Sprache und machen Inhalte für alle zugänglich. Ohne sie bleibt ein zentraler Teil des Inhalts verborgen.

Jedes Bild, das eine Aussage oder Information vermittelt, braucht deshalb einen Alt-Text. Den kannst du in den meisten Content-Management-Systemen direkt beim Hochladen oder Bearbeiten des Bildes hinterlegen. Bei WordPress findest du das Feld für den Alt-Text direkt in der Mediathek beim jeweiligen Bild.

Screenshot vom Eingabefeld für Alt-Text in der WorPress-Mediathek

Ein sinnvoller Alt-Text sollte:

  • Kurz (ca. 80 Zeichen) und kontextbezogen sein.
  • Die Kernaussage des Bildes beschreiben.
  • Keine Phrasen wie „In diesem Bild …“ enthalten.
  • Nicht für übermäßige SEO-Keywords genutzt werden.
  • Keine Formatierungen oder Links enthalten.

Mehr darüber, wie du für verschiedene Bilder sinnvolle Alt-Texte schreibst, erfährst du in unserem Blog dazu: Alt-Texte schreiben.

Tipp 2: Erstelle Untertitel für Videos

Ein Video mit Untertitel, in dem der Name der Person, ein Geräusch wie lachen und das gesprochene Wort dargestellt werden.

Inhalte von Videos bleiben ohne Untertitel für Menschen mit Hörbehinderung ein Geheimnis.

Deshalb braucht jedes Video, in dem gesprochen wird oder wichtige Geräusche vorkommen, Untertitel.

Untertitel kannst du entweder als separate Datei hochladen (geschlossene Untertitel) oder direkt ins Video einbrennen (offene Untertitel). Geschlossene Untertitel werden empfohlen, weil Nutzer sie bei Bedarf zuschalten und in Größe oder Farbe anpassen können.

Mehr dazu findest du in unserer Aufbereitung des WCAG-Kriteriums: WCAG 1.2.2: Untertitel.

Tipp 3: Verzichte auf Animationen

Eine Illustration von einem Slider auf einer Webseite. Der Slider hat ein Pause-Knopf, um ihn anzuhalten.

Blinkende oder automatisch bewegende Inhalte können für viele Nutzer problematisch sein. Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen haben Schwierigkeiten, Inhalte zu lesen, die sich während des Lesens verändern oder verschwinden. Außerdem können solche Animationen Migräne, Schwindel oder andere Beschwerden auslösen.

Deshalb sollte Bewegung auf der Website möglichst vermieden werden. Wenn es Elemente wie Karussells oder Hintergrundvideos gibt, die sich automatisch bewegen, müssen diese anhaltend pausierbar sein. Dauerhafte Animationen sind meist eher hinderlich als hilfreich für die Nutzerführung.

Mehr dazu findest du in unserer Aufbereitung des WCAG-Kriteriums: WCAG 2.2.2: Pausieren, Stoppen, Ausblenden.

Tipp 4: Gliedere deine Blogeinträge richtig

In einem Browserfenster sind drei Überschriften untereinander dargestellt. Die Größte steht oben und ist mit einem Tag als h1 gekennzeichnet. Darunter folgen eine kleinere h2 und eine noch kleinere h3.

Beim Erstellen von Blogeinträgen gibt es einige Punkte, die du beachten solltest, um die digitale Barrierefreiheit zu verbessern:

  • Eine klare, hierarchische Überschriftenstruktur
  • Sinnvolle Absätze für bessere Lesbarkeit
  • Korrekte Auszeichnung von Listen (geordnet oder ungeordnet)
  • Korrekte Auszeichnung von Tabellen mit Kopfzeilen
  • und so weiter

Der folgende Artikel zeigt Schritt für Schritt, wie du diese Punkte beispielhaft in WordPress umsetzen kannst: Barrierefreie Blogeinträge mit WordPress erstellen.

Tipp 5: Schreibe aussagekräftige Linktexte

Hier klicken ist kein aussagekräftiger Link. Besser wäre es, den Link zum Beispiel zur Produktübersicht zu nennen.

Links wie »Mehr erfahren« sind für Menschen mit Screenreader oder mit kognitiver Beeinträchtigung oft unverständlich.

Deshalb sollten Links möglichst »sprechend« sein. Das heißt, sie geben klar an, wohin sie führen oder welchen Zweck sie haben. Statt »Mehr erfahren« könnte ein Link zum Beispiel heißen: »Mehr zum Workshop über digitale Barrierefreiheit erfahren.«

Nach den WCAG ist das nicht zwingend erforderlich. Es reicht, wenn der Link im Kontext verständlich ist. Für bessere Barrierefreiheit ist es aber empfehlenswert, sprechende Links möglichst häufig zu nutzen. Mehr zum Thema „Kontext von Links“ findest du im entsprechenden WCAG-Kriterium: WCAG 2.4.4: Linktexte im Kontext.

PDFs barrierefrei machen

Eine illustrierte Figur klebt Haftmarker an ein Blatt Papier. Auf den Markern stehen Tags wie H1, p und H2. Die Haftmarker halten fest, was für eine Rolle der Inhalt im Dokument übernimmt.

Ein weiteres großes Problem für Vereine ist, ihre PDFs barrierefrei zu gestalten. Nach dem BFSG und der BITV müssen auch PDFs barrierefrei sein, wenn es keine alternative (barrierefreie) Version der Inhalte gibt.

Wenn ihr also keine HTML-Version der Informationen habt, muss ein herunterladbares PDF barrierefrei aufbereitet werden.

PDFs barrierefrei zu machen, ist ein ganz eigenes Thema für sich. Hier sind aber unsere ersten 5 kurzen Tipps dazu: 

  1. Mache nie bestehende PDFs barrierefrei: Die aufwendigste und teuerste Lösung ist, bereits bestehende PDFs barrierefrei zu machen. Wenn du nur das PDF vorliegen hast, und nicht das offene Word- oder InDesign-Dokument, würden wir dir stark empfehlen, das PDF nicht anzufassen. Ein PDF nachträglich mit Acrobat-Pro zu »taggen«, kostet viel Zeit und Nerven.
  2. Stelle eine Alternativversion bereit: Wie oben schon gesagt, kannst du die Inhalte als HTML auf der Website bereitstellen. Das wäre einer der einfachsten Wege, für eine barrierefreie Alternative zu sorgen. Allerdings könntest du auch ein weniger gestaltetes PDF anbieten, das für Screenreader optimiert ist. Wichtig ist nur, dass das PDF auf jeden Fall die gleichen Inhalte enthalten muss.
  3. Nutze Tools wie Axes4 oder MadeToTag: Sowohl in Word, als auch in InDesign, ist es nicht möglich, komplett barrierefreie PDFs zu erstellen. Um wirklich barrierefreie PDFs zu exportieren, benötigst du die kostenpflichtige Software »Axes4« für Word oder »MadeToTag« für InDesign. Mit dem Code: »Gehirngerecht&axesWord10%« bekommt ihr 10 % auf Axes4.
  4. Erstelle barrierefreie PDFs, niemals auf dem Mac-Rechner: Das Erstellen von barrierefreien PDFs ist tatsächlich momentan nur auf Windows möglich. Nicht sehr barrierefrei!
  5. Teste deine PDFs mit dem PAC-Tool: Um dein PDF nach dem Export zu testen, kannst du das Tool von PAC benutzen. Dieses lässt dich sehr leicht wissen, wie es um die Barrierefreiheit deines PDFs aussieht: Zur Pac-Website.

Mehr dazu, wie du mit barrierefreien PDFs umgehst, erfährst du hier im Artikel zu barrierefreien PDFs. Oder in unserem Online-Kurs für die Redaktion.

Social Media barrierefrei gestalten 

Schlussendlich geht es darum, dass ihr nicht nur auf eurer Webseite, sondern in eurer gesamten Außenkommunikation barrierefrei seid.

Besonders bei Social Media gibt es einige Fallen. Wenn man zum Beispiel Texte auf LinkedIn mit externen Tools fett oder kursiv setzt, sind diese für Screenreader-Nutzer*innen nicht mehr zugänglich.

Hier sind die 9 wichtigsten Punkte, die ihr bei Social-Media-Inhalten beachten solltet:

Umgang mit BildernUmgang mit TextenUmgang mit Videos
Informationen in Bildern werden nicht nur über Farbe vermittelt, sondern auch durch Muster oder Ähnliches hervorgehobenEmojis werden sparsam eingesetzt und nicht 5 hintereinander gesetztWenn nötig, haben Videos eine Audiodeskription
Kontraste von Texten auf Bildern sind mindestens 4,5:1Hashtags sind in CamelCase gesetzt: Beispiel #EinInternetFürAlleEs gibt keine stark blinkenden Animationen
Bilder haben eine Text-AlternativeTexte sind nicht formatiert (fett oder kursiv gemacht)Videos haben Untertitel
Eine Checkliste der 9 wichtigsten Punkte, um barrierefreie Social-Media-Inhalte zu erstellen.

Wir haben außerdem einen Mini-Kurs zur Erstellung barrierefreier Social-Media-Inhalte zusammengestellt. Wer in eurem Verein für Social Media verantwortlich ist, kann sich mit seiner E-Mail hier eintragen und erhält kostenlosen Zugang zum Kurs.

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Wie bekomme ich als Verein Geld für digitale Barrierefreiheit?

Wenn dein Verein von öffentlichen Geldern unterstützt wird, solltest du dich an den zuständigen Träger wenden und dort anfragen. Nach dem BGG ist dein Verein verpflichtet, barrierefrei zu sein, und der Träger sollte dafür finanzielle Mittel bereitstellen. Es lohnt sich also, unbedingt einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Wenn dein Verein keine öffentlichen Mittel erhält, gibt es trotzdem Fördermöglichkeiten. Die Aktion Mensch bietet eine Förderung für Vereine, die ihre digitale Barrierefreiheit verbessern möchten. Diese Förderung kann sowohl für den Umbau der Website als auch für Weiterbildungen genutzt werden. Zur Förderung der Aktion Mensch.

Digitale Barrierefreiheit für Vereine richtig angehen

Du hast jetzt hoffentlich eine gute Idee davon…

  • ob du überhaupt barrierefrei werden musst, 
  • wenn ja, woran du dich halten musst,
  • was du tun musst, um barrierefrei zu werden
  • und vielleicht sogar, wo du ein bisschen Geld dafür herbekommst!

Und wir hoffen natürlich, du kannst jetzt auch ohne fremde Hilfe schon anfangen, deine Website zu einem gewissen Teil barrierefreier zu machen!

Häufige Fragen zum Thema

Tobias Roppelt lacht in die Kamera.

Über Tobias Roppelt

Hi, Ich bin Tobias, der Gründer und Geschäftsführer der Gehirngerecht Digital GmbH. Unser Mission ist es, das Internet barrierefrei und damit zugänglich für alle zu machen! Auf dieser Mission suchen wir immer Partner und Unterstützer. Wenn du Interesse hast, mit uns zusammenzuarbeiten oder selbst hier einen Blog-Eintrag zu veröffentlichen, melde dich jederzeit bei uns!

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