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Wie man eine Barrierefreiheitserklärung erstellt

Veröffentlicht am 23. Februar 2025
Autor*in: Tobias Roppelt
Text auf Bild: ein Statement zum Zustand deiner Seite. Daneben eine Illustration von einem Vertrag, der unterschrieben wird.

Was ist eine Barrierefreiheitserklärung? Wie erstellt man eine? Und … brauche ich überhaupt eine? Diese und weiter Fragen klären wir für dich in diesem Artikel.

Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?

Eine Barrierefreiheitserklärung ist ein Dokument (meistens eine Unterseite auf deiner Webseite), welches den Zustand der digitalen Barrierefreiheit deiner Webseite beschreibt.

In einer Barrierefreiheitserklärung ist also unter anderem enthalten, welche Teile deiner Webseite barrierefrei sind, welche es nicht sind und warum sie es nicht sind.

Eine Barrierefreiheitserklärung heißt für die Privatwirtschaft übrigens »Information zur Barrierefreiheit«.

Dennoch zeigt deine Barrierefreiheitserklärung potenziellen Klägern, dass du:

  • Die Angelegenheit ernst nimmst
  • Aktiv an Verbesserungen deiner Webseite arbeitest
  • Die Bedürfnisse deiner Nutzer respektierst

Die Information zur Barrierefreiheit sollte eine klare, transparente und hilfreiche Erklärung sein, die dein Engagement für die Gewährleistung der digitalen Barrierefreiheit deiner Webseite dokumentiert.

Das Thema ist gerade (Juni 2025) extrem relevant und diskutiert. Alles, was du im Folgenden liest, bezieht sich hauptsächlich auf die Barrierefreiheitserklärung für öffentliche Stellen.

Wenn du dich für die Anforderungen der Privatwirtschaft interessierst, springe gleich zu der Überschrift: „Bin ich verpflichtet, eine Barrierefreiheitserklärung zu erstellen?“


Barrierefreiheitserklärung erstellen: Was muss rein?

Weiter unten findest du einen kostenlosen Generator, der dir zeigt, was in deiner Barrierefreiheitserklärung alles vorhanden sein muss. Trotz dessen wollen wir hier die wichtigsten Dinge noch einmal hervorheben und klären, warum diese Dinge wichtig sind! Dieser Teil ist stark inspiriert von dem Artikel von Karl Groves zu dem Thema. Zum Artikel von Karl (englisch).

1. Die Einleitung 

Zuallererst solltest du klären, was das Dokument ist und was es beinhaltet.

Das kann in etwa folgendermaßen aussehen:

Wir [Name des Unternehmens] verpflichten uns, die digitale Barrierefreiheit unserer Website und den damit verbundenen Systemen zu gewährleisten, um die Kontaktaufnahme für alle und den Kundensupport für alle zu ermöglichen. Dieses Dokument beschreibt unsere Bemühungen in Bezug auf die Einhaltung der nationalen Gesetze und die Einhaltung internationaler Standards für die Barrierefreiheit im Internet.

Diese Erklärung enthält:

  • Eine Beschreibung unserer bisherigen und aktuellen Bemühungen um Barrierefreiheit
  • Kontaktinformationen für die verantwortlichen Stellen
  • Den aktuellen Konformitätsstatus
  • Bekannte Barrieren und Umgehungsmöglichkeiten (soweit möglich) für diese Barrieren

2. Kontaktinformationen

Nach der Einleitung sollten die Kontaktinformationen der wichtigsten Stellen folgen, an die sich Kunden bei Problemen wenden können. Es gibt keine Regel dafür, wo genau diese Kontaktinformationen in deiner Barrierefreiheitserklärung auftauchen sollten. Diese allerdings so weit oben wie möglich zu platzieren, ist ein Zeichen dafür, dass man wirklich offen für Kundenanfragen ist.

Je nach Größe deines Unternehmens solltest du hier Kontaktinformationen listen von:

  • Dem technischen Support
  • Dem Vertriebssupport
  • Die spezielle Person, die mit digitaler Barrierefreiheit beauftragt ist

Beispiel:

Kunden, die Hilfe beim Kauf benötigen, können eine E-Mail an hilfe@beispiel.de senden oder kostenlos hier anrufen: XXXXXX

Falls Sie technische Unterstützung benötigen, können Sie eine E-Mail an support@beispiel.de senden oder die gebührenfreie Rufnummer XXXX wählen. Hilfe zu häufigen Fragen bezüglich der Barrierefreiheit finden Sie auch in unseren Kundenforen unter https://beispiel.de/support/. Verwenden Sie die Suche „Barrierefreiheit“, um mögliche Diskussionen über die digitale Barrierefreiheit unserer Online-Dienste zu finden.

Wenn Sie direkte Hilfe benötigen oder Fragen zur Barrierefreiheit haben, die hier nicht behandelt werden, senden Sie bitte eine E-Mail an Bernd Barrierefrei unter bern.barrierefrei@beispiel.com oder rufen Sie während der Geschäftszeiten an unter XXXXXXX.

Diese Aussagen sollten allerdings nicht nur leere Worthüllen sein. Wenn du so etwas behauptest, musst du einen Ansprechpartner geben, der sich um die Bedürfnisse von Kunden mit Behinderungen kümmert. Dabei muss es sich nicht unbedingt um eine einzelne Person handeln, aber es sollte eine Stelle sein, die schnell und entschlossen auf Fragen der Barrierefreiheit reagiert.

Außerdem solltest du sicherstellen, dass deine Vertriebs- und Kundendienstmitarbeiter angemessen geschult und vorbereitet sind, um Kunden mit Behinderungen auch unterstützen zu können.

Wir bitten dich hier auf leere Versprechungen zu verzichten, weil sie weder deinem Ruf guttun, noch deinen Kunden helfen.

3. Bemühungen zur digitalen Barrierefreiheit

Als Nächstes solltest du auflisten, was du tust, um deine Kunden mit Behinderungen zu unterstützen und deine Barrierefreiheit zu verbessern.

[Name des Unternehmens] hat im Jahr 2019 ein unternehmensweites Projekt zur Verbesserung des Service für Kunden mit Behinderungen gestartet. Hier finden sie einen Zeitplan für unsere Bemühungen:

2019

  • Aufnahme von Barrierefreiheit in unser Leitbild
  • Durchführung von zwei Schulungsveranstaltungen für das Management und die Führungskräfte zur Integration von Barrierefreiheit in unsere Prozesse
  • Beginn von zweiwöchentlichen Empathie-Sitzungen für den Kundendienst, Vertrieb und technischen Support.
  • Durchführung einer einwöchigen Schulung im Stil eines Bootcamps für Mitarbeiter aus den Bereichen Design, Entwicklung und Qualitätssicherung.
  • Durchführung eines Audits durch einen Drittanbieter für 12 zentrale Benutzerabläufe innerhalb unserer wichtigsten Webpräsenz.

2020

  • Durchführung von zwei Schulungen für barrierefreie PDFs und barrierefreie Social Media Posts
  • Dreitägiger Kurs vor Ort, um für das Thema Behinderungen am Arbeitsplatz zu sensibilisieren
  • Einführung eines Barrierefreiheit-Teams, das sich um das Etablieren von Standards und die Qualitätssicherung, so wie den Support von gezielten Kundenanfragen kümmert.

4. Aktueller Konformitätsstatus

Im nächsten Abschnitt solltest du den momentanen Konformitätsstatus deiner Webseite beschreiben.

Unser letztes Audit auf Barrierefreiheit hat 40 Fehler auf dieser Website identifiziert, die unsere Konformität mit der EN 301 549 beeinträchtigen:

  • 20 Probleme wurden behoben und von derselben Firma, die das Audit durchgeführt hat, erneut getestet und überprüft
  • 12 Probleme sind das Ergebnis von Widgets von Drittanbietern, die von Firma X hergestellt wurden. Wir haben Ihnen die Ergebnisse der Prüfung mitgeteilt, die sich auf Ihren Code beziehen, und Ihnen eine Frist bis zum Jahresende gesetzt, um die Probleme zu beheben; andernfalls werden wir nach einer alternativen Lösung suchen.
  • 8 Probleme sind noch offen. Sie sind in den folgenden Abschnitten (Bekannte Probleme) aufgeführt. Eventuelle Abhilfemaßnahmen sind angegeben.

Das Wichtigste hierbei ist: ehrlich und genau zu sein. Das Letzte, was du tun solltest, ist, eine Konformität zu behaupten, die nicht besteht.

Zeige transparent, wo du dich befindest und dass du positive Fortschritte machst, um die Erfahrungen von Kunden mit Behinderungen zu verbessern. Natürlich musst du die behaupteten Verbesserungen dann auch tatsächlich umsetzen.

5. Bekannte Probleme und mögliche Umgehungen

Zu guter Letzt solltest du festhalten, welche Barrieren deine Webseite noch hat und welche Möglichkeiten es gibt, diese Barrieren zu umgehen. Das hilft den Leuten, schnell Lösungen für ihre Probleme zu finden und zeigt, dass du dich wirklich bemüht bist, Menschen mit Behinderung zu helfen, deine Webseite zu nutzen.

Stelle also für jede schwerwiegende Barriere klare Informationen für die Nutzenden bereit, wie sie mit der Barriere umgehen können.

Das kann zum Beispiel so aussehen:

Fehlermeldungen in Formularen:
Die Formulare auf unserer Webseite zeigen Fehlermeldungen an, die nicht programmatisch mit den Formularen verbunden sind. Zudem werden die Fehlermeldungen auch nicht automatisch vorgelesen. Nach dem Absenden des Formulars muss ein Screenreader-Nutzer unter Umständen sich per Navigationstasten navigieren, um den Fehler zu finden oder aber nach dem Wort „Fehler“ suchen, um die Fehlermeldung zu finden. Wir sind mit unserem Anbieter in Kontakt, um dieses Problem zu beheben.

PDF-Dokumente:
Unsere PDF-Dokumente, die vor 2021 erstellt wurden, sind nicht durchgehend barrierefrei. Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei von uns benötigen, die bisher nicht barrierefrei zur Verfügung steht, teilen Sie uns dies gerne über unser Kontaktformular mit. Wir arbeiten daran, alle unserer PDFs barrierefrei zur Verfügung zu stellen.

Indem du die bekannten Probleme und bekannte Abhilfemaßnahmen für diese Probleme dokumentierst, zeigst du, dass du und dein Team euch der Herausforderungen bewusst seid, mit denen Benutzer konfrontiert werden könnten, und wie sie diese bewältigen können (oder manchmal leider auch nicht).


Wie erstelle ich also eine solche Barrierefreiheitserklärung?

Der einfachste Weg ist, den kostenlosen Generator von e-recht24 zu nutzen! Dieser stellt dir alle wichtigen Fragen und zeigt dir sogar, was optional anzugeben ist und was nicht. Hier geht es zum kostenlosen Generator für die Barrierefreiheitserklärung.

Update von 2025: Mittlerweile gibt es auch einen Generator für Unternehmen. Den findet man allerdings nur, wenn man eingeloggt ist und einen Pro-Account hat. Aber auch hier muss man noch einmal extra zahlen, um den Generator dann nutzen zu dürfen.

Screenshot von der Startseite des kostenlosen Generators für die Barrierefreiheitserklärung von eRecht24

Bin ich verpflichtet, eine Barrierefreiheitserklärung zu erstellen?

Öffentliche Stellen:

Eine kleine Lehrstunde über europäisches und deutsches Recht: 2016 hat die Europäische Union bestimmt, dass ihre Mitgliedstaaten verpflichtet sind, Gesetze zur digitalen Barrierefreiheit zu verabschieden.

Deutschland hat dazu am 23.9.2020 bundesweite Gesetze verabschiedet. Diese Gesetze verpflichten öffentliche Stellen dazu, Webseiten barrierefrei zu gestalten. Zusätzlich muss dazu eine Barrierefreiheitserklärung erstellt und aktuell gehalten werden.

Die Richtlinie gilt für alle digitalen Angebote von:

  • öffentlichen Stellen des Bundes und der Bundesländer
  • Kommunen
  • Unternehmen des Privatrechts, die Einrichtungen und Dienstleistungen anbieten, die der Öffentlichkeit offenstehen oder bereitgestellt werden müssen. (Beispiel: Verkehrsunternehmen der Kommunen oder Krankenhäuser.)

Für Unternehmen:

Für Unternehmen zählt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das am 28.62025 in Kraft tritt. Die Anlage 3 des BFSG gibt einen Einblick darin, was in einer »Information zur Barrierefreiheit« enthalten sein sollte. Darin steht sehr kryptisch:

Der Dienstleistungserbringer gibt zu seiner Dienstleistung im Sinne des § 1 Absatz 3 in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise an, wie sie die Barrierefreiheitsanforderungen der nach § 3 Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung erfüllt. Die entsprechenden Informationen umfassen eine Beschreibung der geltenden Anforderungen und decken soweit für die Bewertung von Belang, die Gestaltung und die Durchführung der Dienstleistung ab. Neben den Anforderungen an die Verbraucherinformation nach Artikel 246 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch enthalten die Informationen, soweit an:

  • eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in einem barrierefreien Format;
  • Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind;
  • eine Beschreibung, wie die Dienstleistung die einschlägigen in der nach § 3 Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung aufgeführten Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt;
  • die Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde.

Man kann zumindest herauslesen, dass man seine Bemühungen in seinen AGB festhalten kann – oder eben an anderer Stelle. Und auch, dass man beschreiben muss, wie man die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt hat.

Aber wie genau macht man das? Dafür gibt es bisher keine wirklichen praktischen Beispiele.

Nina Gerling hat einen wundervollen Beitrag darüber geschrieben, wie so etwas aussehen kann. Zum Artikel zur Information der Barrierefreiheit von Nina Gerling. Allerdings habe ich hier auch schon von Anwälten gehört, dass diese in dem Blogartikel beschriebenen Informationen zu viel sind und man sich dadurch angreifbar machen könnte.

Das Einzige, was also wirklich sicher zu sagen ist:

  • Niemand weiß bisher wirklich, wie so etwas aussehen sollte
  • Es wird empfohlen, sich sehr knapp zu halten, um sich nicht angreifbar zu machen
  • Man sollte auf keinen Fall sagen, welche Kriterien man nicht erfüllt – damit präsentiert man eher mögliche Abmahnpunkte

Am 1.7. veranstalten wir ein kostenloses Webinar, in dem wir unter anderem über dieses Thema mit einem Anwalt reden: Zum Event: Das BFSG ist in Kraft – und nun? Fragen an einen Anwalt!

Teste deine Webseite eigenständig auf digitale Barrierefreiheit!

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Fazit

Deine Barrierefreiheitserklärung bzw. die Informationen zur Barrierefreiheit sollten eigentlich Menschen helfen, den Zustand deiner Webseite in Bezug auf digitale Barrierefreiheit zu verstehen. Allerdings ist die rechtliche Situation momentan so unklar, dass es eher gefährlich ist, eine solche Information bereitzustellen.

Dennoch würden wir empfehlen, zumindest Menschen mit Behinderung zu ermöglichen, sich bei einer Kontaktperson zu melden, wenn sie Probleme auf der Webseite finden, damit diese behoben werden können!

Häufige Fragen zum Thema

Tobias Roppelt lacht in die Kamera.

Über Tobias Roppelt

Hi, Ich bin Tobias, der Gründer und Geschäftsführer der Gehirngerecht Digital GmbH. Unser Mission ist es, das Internet barrierefrei und damit zugänglich für alle zu machen! Auf dieser Mission suchen wir immer Partner und Unterstützer. Wenn du Interesse hast, mit uns zusammenzuarbeiten oder selbst hier einen Blog-Eintrag zu veröffentlichen, melde dich jederzeit bei uns!

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