Checkliste für: Ohne Farbe nutzbar
Hier findest du Erläuterungen zu den einzelnen Anforderungen der WCAG bzw. EN 301 549 und warum sie Teil der Checkliste sind. Zur Liste zum Abhaken kommst du mit einem Klick auf den Button: “Zur Checkliste”.
Die Checkliste
Wichtige Inhalte werden nicht nur durch Farbe vemittelt
Wichtige Inhalte oder Zustände von Elementen werden nicht nur durch den Einsatz von Farbe vermittelt.
Zum Beispiel dürfen Fehler eines Formularfeldes nicht nur durch den Einsatz von Rot angezeigt werden.
Elemente in Infografiken sind ohne Farbe unterscheidbar
Elemente in Infografiken müssen auch ohne Farben zu unterscheiden sein. Das kann durch den Einsatz von Prozentzahlen, Muster, gestrichelte Linien, Pfeile auf die Segmente, Größe, Form etc. passieren.
Wichtig ist, dass man eine klare Zuordnung oder Unterscheidung der sinngebenden Elemente machen kann, auch wenn diese zum Beispiel nur in schwarz-weiß dargestellt werden.
Aktive Menüeinträge sind nicht nur durch Farbe zu erkennen
Aktive Menüeinträge unterscheiden sich durch mehr als nur durch Farbe von den anderen Einträgen. Das kann zum Beispiel durch Unterstreichung oder Fettung passieren.
Achtung: Der Check kann umgangen werden, wenn die Farbe im aktiven Zustand einen Kontrast von mehr als 3:1 zu den anderen Einträgen hat. Eine deutlichere Unterscheidung empfehlen wir trotzdem.
Links in Fließtexten sind ohne Farbe zu unterscheiden
Links, die sich in anderen Texte befinden (Fließtexte, Labels) sind zum Beispiel unterstrichen oder fett.
Achtung: Dieser Check kann umgangen werden, wenn die Linksfarbe einen Kontrast von mehr als 3:1 zum umgebenden Text hat. Eine deutlichere Unterscheidung empfehlen wir trotzdem.
Verlinkungen auf den BIK-BITV-Tests
Wir verlinken in den Erläuterungen auf die Prüfschritte des BIK-BITV-Tests und nicht der WCAG. Das machen wir, weil es das bekannteste Prüfverfahren ist und weil es für die meisten Menschen einfacher ist, die Prüfschritte zu verstehen und ihnen zu folgen. Die Prüfschritte des BIK-BITV sind nur eine Auslegung der EN 301 549. Es gibt auch andere Prüfverfahren, die legitim sind und als Quelle oder Nachschlagewerk genutzt werden können.