Checkliste für: Linktexte
Hier findest du Erläuterungen zu den einzelnen Anforderungen der WCAG bzw. EN 301 549 und warum sie Teil der Checkliste sind. Zur Liste zum Abhaken kommst du mit einem Klick auf den Button: “Zur Checkliste”.
Die Checkliste
Texte von Links sind für alle verständlich geschrieben
Es sollte für jeden verständlich sein, wo ein Link hinführt. Das kann dadurch erreicht werden, dass der Text des Links aussagekräftig ist, zum Beispiel mit dem Text: „Zur Produktübersicht“.
Es reicht aus (ist aber nicht empfohlen), dass das Ziel des Links über den Kontext ermittelbar ist. Das ist unter anderem dann der Fall, wenn der Link Teil des Umschließenden p-Tags im HTML ist.
Wenn der Link nichtssagend ist, hat er ein hilfreiches Aria-Label
Ein Linktext wie „Mehr erfahren“ oder „Hier klicken“ kann auch durch den Einsatz eines Aria-Label verständlich gemacht werden. Im Aria-Label wir der sichtbare Text erweitert mit Informationen, die das Ziel des Links klarer machen. Zum Beispiel: „Mehr erfahren über unsere Socken.“
Wichtig: Der sichtbare Text muss sich dabei immer mit dem Anfang des Aria-Labels gleichen, also „Mehr erfahren“ und „Mehr erfahren über …“
Links, die zu Dateiformaten führen sind für alle verständlich
Wenn Links zu deinem Dateiformat führen (PDF-download) und dieses visuell zu erkennen ist (z. B. durch ein Icon) muss das auch programmatisch ermittelbar sein.
Eine Möglichkeit das zu erreichen ist, das Dateiformat mit in den Linktext zu schreiben.
Links, die zum gleichen Ziel führen, heißen immer gleich
Wenn ein Link mehrfach auf der Webseite oder in einer App vorkommt und auf das gleiche Ziel zeigt, muss der Text des Links auch immer gleich sein.
Verlinkungen auf den BIK-BITV-Tests
Wir verlinken in den Erläuterungen auf die Prüfschritte des BIK-BITV-Tests und nicht der WCAG. Das machen wir, weil es das bekannteste Prüfverfahren ist und weil es für die meisten Menschen einfacher ist, die Prüfschritte zu verstehen und ihnen zu folgen. Die Prüfschritte des BIK-BITV sind nur eine Auslegung der EN 301 549. Es gibt auch andere Prüfverfahren, die legitim sind und als Quelle oder Nachschlagewerk genutzt werden können.