Gehirngerecht Digital

Die WCAG-Kriterien

1.4.11 Nicht-Text-Kontrast

Zurück zu allen WCAG-Kriterien

ÜBERBLICK

Umsetzbarkeit:

  • Komplexität:Einfach
  • Dauer:Schnell

Wichtig für Rolle:

Design

Worum gehts?

Alle wichtigen grafischen Elemente einer Website brauchen einen Kontrast von mindestens 3:1 zum Hintergrund.

Dazu zählen grafische Bedienelemente, wie Icon-Buttons oder Formularfelder, und auch Grafiken, die einfach wichtig für das Verständnis sind. Eine Grafik, die wichtig fürs Verständnis ist, ist zum Beispiel eine Infografik, die die Ergebnisse einer Studie zum Produkt oder einen Fahrplan visualisiert. 

Ein Vergleich von zwei Icons. Das Erste ist gelb und erfüllt nicht die Kontrast-Anforderungen von 3 zu 1 zum Hintergrund. Das zweite Icon schon.

Umsetzung

Mindestens eine der folgenden Möglichkeiten muss umgesetzt werden, um das Kriterium zu erfüllen. Nähere Informationen dazu findest du in den jeweils verlinkten WCAG-Techniken.

  • Drei Bedienelemente, die keinen Kontrast von 3 zu 1 haben, aber der Text auf den Elemente 4,5 zu 1 hat.

    Bedienelemente mit Text

    Wenn ein Bedienelement einen Text hat und dieser Text eindeutig und kontrastreich genug ist (4,5:1), dann kann auf den visuellen Kontrast des grafischen Teils verzichtet werden. 

    Beispiele:

    1. Button mit Text: Wenn ein Button einen Text hat, dessen Kontrast ausreicht, dann muss der Button an sich zum Hintergrund nicht den Kontrast von 3:1 haben. 
    2. Inputfeld mit Placeholder: Wenn der Rahmen eines Inputfelds nicht den Kontrast von 3:1 zum Hintergrund hat, aber dafür einen verständlichen Placeholder, der den Kontrast von 4,5:1 zum Hintergrund einhält, reicht der Placeholder als erkennbares Element aus. 
    3. Ein klickbares Element einer Liste: Der Rahmen von klickbaren Elementen in einer Liste muss auch keine Kontrastanforderungen erfüllen, solange die Texte es tun.

    Auch wenn das in der Theorie möglich ist, würden wir stark davon abraten!

  • Ein Tortendiagramm, bei dem sich die 4 Farben nicht 3:1 von einander unterscheiden. Dann noch mal die gleiche Infografik mit Rahmen.

    Kontraste an Grenzen benachbarter Flächen

    Benachbarte Farbflächen, die wichtig für das Verständnis sind (beispielsweise bei Diagrammen oder Infografiken), brauchen einen ausreichenden Farbkontrast von mindestens 3:1 zueinander.

    Wenn der Kontrast zwischen zwei Farben geringer ist, kann zum Beispiel ein Rahmen helfen, der einen Kontrast von 3:1 zu jeder Farbe hat.

    Anmerkungen

      • Ausnahme: Inhalte ohne Bedeutung

        Dekorative Elemente oder Grafiken ohne Informationsgehalt sind nicht betroffen. Auch Symbole, die nur zusätzlich zum erklärenden Text verwendet werden, müssen den Kontrast nicht erfüllen, solange sie keine zusätzlichen, „wichtigen“ Informationen liefern.

        Beispiel: Ein Brief-Icon neben dem Text „Mail“.

      • Ausnahme: Bedienelemente sind disabled

        Bedienelemente, die den Zustand disabled haben, sind hier ausgenommen – sie sind zwar sichtbar, aber derzeit nicht bedienbar.

        Beispiel: Ein ausgegrauter Button auf einer Formularseite, der erst aktiv wird, wenn alle Felder ausgefüllt sind, braucht keinen Farbkontrast. Sobald er aber aktiv wird, gelten die normalen Anforderungen.

        • Das Logo von Gehirngerecht Digital, ein mal mit gutem Kontrast und ein mal nicht.

          Hinweis: Logos

          Bei Logos kommt es auf die Verwendung an: Ist das Logo auch ein Bedienelement (wie ein Link zur Startseite), muss auch einen Kontrast von mindestens 3:1 zum Hintergrund haben.

          Besteht ein Logo aus Bild und Text, gelten die Kontrastanforderungen nur für die Teile, die inhaltlich relevant sind. Diese müssen dann einen Kontrast von mindestens 3:1 zum Hintergrund haben. Dekorative Elemente im Logo, die keine Bedeutung für Inhalt oder Funktion haben (z. B. abstrakte Formen, rein grafische Verzierungen), müssen diese Anforderungen nicht erfüllen. Hier reicht es aus, wenn nur der Text die Anforderungen erfüllt. 

          Bei rein dekorativen Logos gelten die Kontrastanforderungen ebenfalls nicht.