Gehirngerecht Digital

Die WCAG-Kriterien

WCAG 1.4.11: Nicht-Text-Kontrast

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ÜBERBLICK

Umsetzbarkeit:

  • Komplexität:Einfach
  • Dauer:Schnell

Wichtig für Rolle:

Design

Worum geht's?

Alle wichtigen grafischen Elemente einer Website müssen einen Kontrast von mindestens 3:1 zum Hintergrund haben.

Dazu gehören Icon-Buttons, Formularfelder und Grafiken, die für das Verständnis relevant sind, wie Infografiken, die Studienergebnisse oder Fahrpläne visualisieren.

Ein Vergleich von zwei Icons. Das Erste ist gelb und erfüllt nicht die Kontrast-Anforderungen von 3 zu 1 zum Hintergrund. Das zweite schwarze Icon erfüllt sie.

Umsetzung

Nutze die für deine Situation passende Technik, um das Erfolgskriterium zu erfüllen.

  • Drei grafische Bedienelemente: Eine Checkbox, ein Email-Icon und ein Inputfeld. Alle Elemente oder deren Rahmen haben einen ausreichend hohen Kontrast zum Hintergrund.

    Ausreichend Kontrast von grafischen (Bedien-)Elementen ohne Text

    Grafiken, die wichtig für das Verständnis sind und grafische Bedienelemente (z. B. Formularfelder oder Icon-Buttons) brauchen einen Kontrast von 3:1 zum Hintergrund.

  • Beispiele von einem Button und einem Input-Feld mit ausreichend Kontrast der Texte.

    Ausreichend Kontrast von Bedienelementen mit Text

    Wenn ein Bedienelement einen Text hat und dieser Text kontrastreich genug ist (4,5:1), dann kann auf den visuellen Kontrast des grafischen Teils verzichtet werden.

    Beispiele:

    1. Button mit Text: Wenn der Textkontrast reicht, muss der Button selbst keinen Mindestkontrast von 3:1 zum Hintergrund haben.
    2. Inputfeld mit Placeholder: Wenn der Textkontrast vom Placeholder genügt, muss der Rahmen keinen Mindestkontrast von 3:1 zum Hintergrund haben.
  • Ein Tortendiagramm, bei dem sich die 4 Farben nicht 3:1 von einander unterscheiden. Dann noch mal die gleiche Infografik mit Rahmen.

    Ausreichend Kontrast von angrenzenden Flächen

    Benachbarte Farbflächen, die für das Verständnis wichtig sind – etwa in Diagrammen oder Infografiken – brauchen einen Mindestkontrast von 3:1 zueinander.

    Ist der Kontrast geringer, kann zum Beispiel ein Rahmen mit einem Mindestkontrast von 3:1 zu jeder angrenzenden Farbe helfen.

    Anmerkungen

      • Ausnahme: Grafische Inhalte ohne Bedeutung

        Dekorative Grafiken ohne Informationsgehalt müssen keine Kontrastanforderungen erfüllen. Hierzu zählen auch Grafiken, die zusätzlich zum erklärenden Text verwendet werden.

        Beispiel: Brief-Icon neben dem Text „E-Mail schreiben“.

      • Ausnahme: Bedienelemente sind disabled

        Auch Bedienelemente im Zustand disabled sind ausgenommen.

        Beispiel: Ein ausgegrauter Button auf einer Formularseite, der erst aktiv wird, wenn alle Felder ausgefüllt sind. Dieser muss im ausgegrauten Zustand keine Mindestfarbkontraste erfüllen. Sobald er aber aktiv wird, gelten die normalen Kontrastanforderungen.

        • Das Logo von Gehirngerecht Digital, ein mal mit gutem Kontrast und ein mal mit schlechtem.

          Hinweis: Logos

          Bei Logos kommt es auf die Verwendung an: Ist das Logo auch ein Bedienelement (Link zur Startseite), muss es auch einen Kontrast von mindestens 3:1 zum Hintergrund haben.

          Besteht ein Logo aus Bild und Text, gelten die Kontrastanforderungen nur für die Teile, die inhaltlich relevant sind, um es zu erkennen. Diese müssen dann einen Kontrast von mindestens 3:1 zum Hintergrund haben. Dekorative Elemente im Logo, die keine Bedeutung für Inhalt oder Funktion haben (z. B. abstrakte Formen, rein grafische Verzierungen), müssen diese Anforderungen nicht erfüllen. 

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