European Accessibility Act

Bei dem European Accessibility Act (EAA, auf Deutsch: Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit) handelt es sich um eine Richtlinie, die das Funktionieren des Binnenmarktes für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen durch die Abschaffung unterschiedlicher Vorschriften in den Mitgliedstaaten verbessern soll.

Der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit behandelt Produkte und Dienstleistungen‚ die für Menschen mit Behinderungen als besonders wichtig eingestuft wurden und für die am wahrscheinlichsten unterschiedliche Anforderungen an die Barrierefreiheit in den einzelnen EU-Ländern gelten.

Zu den im Rechtsakt behandelten Produkten und Dienstleistungen zählen:

  • Computer und Betriebssysteme
  • Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten
  • Smartphones
  • Fernsehgeräte für digitale Fernsehdienste
  • Telefondienste und dazugehörige Geräte
  • Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten wie Fernsehsendungen und damit verbundenen Verbraucherendgeräten
  • Dienstleistungen im Bereich Flug-, Bus-, Bahn- und Schiffsverkehr
  • Bankdienstleistungen
  • E-Books
  • elektronischer Geschäftsverkehr


Quelle und weiter Informationen: Seite der Europäischen Kommission zum EAA

Zurück zum Glossar