Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) ist eine gesetzliche Regelung in Deutschland, die sicherstellen soll, dass Informationstechnik (IT) barrierefrei gestaltet wird und Menschen mit Behinderungen uneingeschränkten Zugang zu digitalen Inhalten haben. Sie ist die Weiterentwicklung der BITV 1.0 und wurde am 21. April 2021 in Kraft gesetzt.
Die BITV 2.0 legt Anforderungen an die Gestaltung von Websites, mobilen Anwendungen, Intranets und anderen digitalen Produkten fest, um sicherzustellen, dass sie von allen Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, genutzt werden können. Sie beruht auf dem Grundprinzip der Inklusion und fördert die gleichberechtigte Teilhabe aller Nutzerinnen und Nutzer im digitalen Raum.
Die Verordnung beinhaltet Richtlinien zur Barrierefreiheit in Bezug auf verschiedene Aspekte der IT, wie zum Beispiel die Gestaltung von Benutzeroberflächen, die Verwendung alternativer Texte für Bilder und Grafiken, die Strukturierung von Dokumenten für Bildschirmleseprogramme und vieles mehr. Unternehmen, Behörden und Organisationen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, sind verpflichtet, die Anforderungen der BITV 2.0 umzusetzen.