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Welches Gesetz gilt für die Privatwirtschaft, wenn es um digitale Barrierefreiheit geht?

In Kürze:

Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und verpflichtet die Privatwirtschaft zu digitaler Barrierefreiheit.

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Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und verpflichtet die Privatwirtschaft zu digitaler Barrierefreiheit.

Das BFSG basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882, auch European Accessibility Act genannt. Diese europäische Richtlinie legt Anforderungen für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen fest, die in jedem EU-Land umgesetzt werden müssen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist die deutsche Umsetzung dieser Richtlinie, daher lautet der vollständige Name »Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen.« Ja, Behördensprache ist nicht so ganz barrierefrei …

Die EU-Richtlinie 2019/882 sagt, dass es ein Gesetz zur Barrierefreiheit geben muss und Deutschland fürht das BFSG ein.

Das BFSG gilt für eine ganze Reihe von Dienstleistungen, wie Websites und Onlineshops, hin zu Produkten wie Laptops und Bankautomaten.

Das komplette Gesetz findest du hier: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen

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