Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und verpflichtet die Privatwirtschaft zu digitaler Barrierefreiheit.
Das BFSG basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882, auch European Accessibility Act genannt. Diese europäische Richtlinie legt Anforderungen für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen fest, die in jedem EU-Land umgesetzt werden müssen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist die deutsche Umsetzung dieser Richtlinie, daher lautet der vollständige Name »Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen.« Ja, Behördensprache ist nicht so ganz barrierefrei …

Das BFSG gilt für eine ganze Reihe von Dienstleistungen, wie Websites und Onlineshops, hin zu Produkten wie Laptops und Bankautomaten.
Das komplette Gesetz findest du hier: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen