Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das die Europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (European Accessibility Act, EAA) in nationales Recht umsetzt.
Sein Hauptziel ist es, die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, aber auch älteren Menschen und Personen mit vorübergehenden Einschränkungen, am Wirtschaftsleben zu fördern.
Was regelt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das BFSG legt einheitliche Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen fest. Es richtet sich primär an private Wirtschaftsakteure (Unternehmen), die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher in der EU anbieten. Bisher galten solche Pflichten durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) vor allem für öffentliche Stellen.
Das Gesetz verlangt, dass Produkte und Dienstleistungen so gestaltet sein müssen, dass sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.
Die meisten der Regelungen des Gesetzes – besonders die für Dienstleistungen – sind am 28. Juni 2025 in Kraft getreten.
Was fällt alles unter das BFSG? (Ein Auszug)
Das Gesetz betrifft spezifische digitale und physische Produkte sowie Dienstleistungen für Verbraucher:
| Produkte | Dienstleistungen |
| Computer (Hardware-Systeme für Universalrechner inkl. Betriebssysteme) | Elektronischer Geschäftsverkehr (Online-Shops, E-Commerce-Plattformen) |
| Smartphones, Tablets, Mobiltelefone | Bankdienstleistungen für Verbraucher |
| Selbstbedienungsterminals (Geldautomaten, Fahrausweis-, Check-in-Automaten) | Telekommunikationsdienste (z. B. Internet, Telefonie, Messenger-Dienste) |
| Fernsehgeräte mit Internetzugang | Bestimmte Personenbeförderungsdienste (Webseiten, Apps, Tickets im überregionalen Verkehr) |
| E-Book-Lesegeräte | E-Books und zugehörige Software |