Gehirngerecht Digital

Checkliste für: Kontraste

Hier findest du Erläuterungen zu den einzelnen Anforderungen der WCAG bzw. EN 301 549 und warum sie Teil der Checkliste sind. Zur Liste zum Abhaken kommst du mit einem Klick auf den Button: “Zur Checkliste”.

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Die Checkliste

Kontraste von Texten (Level AA)

Text (Überschriften, Fließtexte, Text auf Buttons etc.) müssen zum Hintergrund einen Mindestkontrast von 4,5:1 haben.

Das gilt für Texte, die kleiner als 24px sind. Texte, die größer sind, dürfen einen Kontrast von 3:1 haben. Wir würden aber empfehlen, nie unter 4,5:1 zu gehen.

Ein Vergleich von zwei Texten. Der Erste ist hellgrau und der Kontrast stimmt nicht. Der Zweite ist schwarz, da stimmt der Kontrast.

Kontraste von Texten in Grafiken

Text in oder auf Bildern müssen die Kontrastanforderungen von 4,5:1 erfüllen. Außer der Text ist über 24px groß, dann reicht 3:1.

Zwei Bilder, auf denen ein Text steht. Bei dem ersten Bild stimmt der Kontrast nicht.

Kontraste von Elementen in Infografiken

Die Kontraste von Elemente in Infografiken müssen mindestens 3:1 sein – soweit sie für das Verständnis der Grafik nötig sind. Und auch die Elemente zueinander müssen einen Kontrast von 3:1 haben.

Zwei Tortendiagramme. Das erste hat zu geringe Kontraste.

Kontraste von Bedienelementen

Bedienelemente (Buttons, klickbare Icons, Inputfelder) müssen einen Kontrast von 3:1 zum Hintergrund haben.

Vergleich von zwei Icons. Eins ist gelb und hat keinen Kontrast von 3:1 zum Hintergrund. Das zweite ist schwarz und der Kontrast stimmt.

Kontraste von Bedienelementen mit Text

Wenn der Text eines Bedienelements (z. B. Button) die Kontrastanforderung (4,5:1) zum Hintergrund schon erfüllt, muss es das Bedienelement selbst nicht tun.

Wir würden trotzdem empfehlen, den Kontrast des Bedienelements von 3:1 immer einzuhalten.

Drei Bedienelemente, die keinen Kontrast von 3 zu 1 haben, aber der Text auf den Elemente 4,5 zu 1 hat.

Kontraste von Links

Linktexte benötigen einen Kontrast von 4,5:1 zum Hintergrund, in all ihren Zuständen (Hover, Aktiv, Fokus etc.)

Links in unterschiedlichen Zuständen. Im normalen Zustand, im Hover und im aktiven Zustand.

Kontraste von Links in Texten

Links, die sich in Texten (Fließtexten, Labels etc.) befinden, müssen einen Mindestkontrast von 3:1 zu den anderen Texten drumherum aufweisen. (wenn der Link nur durch Farbe gekennzeichnet ist.

Zwei Beispiele von Linktexten in Fließtext und als Checkbox-Label mit richtigem Kontrast.

Kontraste von Fokusrahmen

Der Kontrast von Fokusrahmen um Bedienelemente muss mindestens 3:1 zu seinem Hintergrund haben.

Ab besten ist ein doppelter Fokusrahmen mit schwarzer und weißer Linien. Siehe Artikel von Sara Soueidan (englisch).

Zwei Buttons. Einer hat einen Fokusrahmen mit Kontrast über 3:1, der andere nicht.

Kontraste von disabled oder inaktiven Elemente

Bedienelemente (Buttons, Icons etc.), die (gerade) nicht klickbar sind, müssen keine Kotrastanforderungen erfüllen. Wir würden es dennoch empfehlen, sich an den Mindestkontrast von 3:1 zu halten!

Ein Button in einem Disabeld-Zustand. Auf dem Button steht "Can't touch me"

Kontraste von Logos

Logos müssen leider keinerlei Kontrastanforderungen erfüllen – es sei denn, sie werden als klickbares Bedienelement genutzt (z. B. um zur Startseite zu verlinken).

Das Logo von Gehirngerecht Digital, ein mal mit gutem Kontrast und ein mal nicht.
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Verlinkungen auf den BIK-BITV-Tests

Wir verlinken in den Erläuterungen auf die Prüfschritte des BIK-BITV-Tests und nicht der WCAG. Das machen wir, weil es das bekannteste Prüfverfahren ist und weil es für die meisten Menschen einfacher ist, die Prüfschritte zu verstehen und ihnen zu folgen. Die Prüfschritte des BIK-BITV sind nur eine Auslegung der EN 301 549. Es gibt auch andere Prüfverfahren, die legitim sind und als Quelle oder Nachschlagewerk genutzt werden können.