Checkliste für: Kontraste
Hier findest du Erläuterungen zu den einzelnen Anforderungen der WCAG bzw. EN 301 549 und warum sie Teil der Checkliste sind. Zur Liste zum Abhaken kommst du mit einem Klick auf den Button: “Zur Checkliste”.
Die Checkliste
Kontraste von Texten (Level AA)
Text (Überschriften, Fließtexte, Text auf Buttons etc.) müssen zum Hintergrund einen Mindestkontrast von 4,5:1 haben.
Das gilt für Texte, die kleiner als 24px sind. Texte, die größer sind, dürfen einen Kontrast von 3:1 haben. Wir würden aber empfehlen, nie unter 4,5:1 zu gehen.
Kontraste von Texten in Grafiken
Text in oder auf Bildern müssen die Kontrastanforderungen von 4,5:1 erfüllen. Außer der Text ist über 24px groß, dann reicht 3:1.
Kontraste von Elementen in Infografiken
Die Kontraste von Elemente in Infografiken müssen mindestens 3:1 sein – soweit sie für das Verständnis der Grafik nötig sind. Und auch die Elemente zueinander müssen einen Kontrast von 3:1 haben.
Kontraste von Bedienelementen
Bedienelemente (Buttons, klickbare Icons, Inputfelder) müssen einen Kontrast von 3:1 zum Hintergrund haben.
Kontraste von Bedienelementen mit Text
Wenn der Text eines Bedienelements (z. B. Button) die Kontrastanforderung (4,5:1) zum Hintergrund schon erfüllt, muss es das Bedienelement selbst nicht tun.
Wir würden trotzdem empfehlen, den Kontrast des Bedienelements von 3:1 immer einzuhalten.
Kontraste von Links
Linktexte benötigen einen Kontrast von 4,5:1 zum Hintergrund, in all ihren Zuständen (Hover, Aktiv, Fokus etc.)
Kontraste von Links in Texten
Links, die sich in Texten (Fließtexten, Labels etc.) befinden, müssen einen Mindestkontrast von 3:1 zu den anderen Texten drumherum aufweisen. (wenn der Link nur durch Farbe gekennzeichnet ist.
Kontraste von Fokusrahmen
Der Kontrast von Fokusrahmen um Bedienelemente muss mindestens 3:1 zu seinem Hintergrund haben.
Ab besten ist ein doppelter Fokusrahmen mit schwarzer und weißer Linien. Siehe Artikel von Sara Soueidan (englisch).
Kontraste von disabled oder inaktiven Elemente
Bedienelemente (Buttons, Icons etc.), die (gerade) nicht klickbar sind, müssen keine Kotrastanforderungen erfüllen. Wir würden es dennoch empfehlen, sich an den Mindestkontrast von 3:1 zu halten!
Kontraste von Logos
Logos müssen leider keinerlei Kontrastanforderungen erfüllen – es sei denn, sie werden als klickbares Bedienelement genutzt (z. B. um zur Startseite zu verlinken).
Verlinkungen auf den BIK-BITV-Tests
Wir verlinken in den Erläuterungen auf die Prüfschritte des BIK-BITV-Tests und nicht der WCAG. Das machen wir, weil es das bekannteste Prüfverfahren ist und weil es für die meisten Menschen einfacher ist, die Prüfschritte zu verstehen und ihnen zu folgen. Die Prüfschritte des BIK-BITV sind nur eine Auslegung der EN 301 549. Es gibt auch andere Prüfverfahren, die legitim sind und als Quelle oder Nachschlagewerk genutzt werden können.